Familien, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, können ihre Kinder an öffentlichen Schulen in Oldenburg von der Zahlung der Schulbuchausleihe befreien lassen. Durch die Möglichkeit der Befreiung von der Zahlung der Schulbuchausleihe ist eine Übernahme dieser Kosten durch das Jobcenter in der Regel nicht möglich.
Müssen Schulbücher erworben werden, weil über die Schule keine Ausleihe möglich ist, trägt das Jobcenter die Kosten für die zu kaufenden Bücher.
Ist eine Ausleihe von Büchern möglich, so hat die Ausleihe Vorrang vor dem Kauf.
Bitte legen Sie dem Jobcenter die Dokumente der Schule vor, aus denen hervorgeht, dass Bücher gekauft werden müssen und teilen Sie den Namen des Kindes, das dies betrifft, mit und führen Sie bitte Ihre Bedarfsgemeinschafts-Nummer auf.